Nach dem 6. Schulbesuchsjahr kann Ihr Kind in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende
Bedingungen erfüllt:
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bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
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ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten
Sommerferienwoche
Nach dem 7. Schulbesuchsjahr kann Ihr Kind von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis
der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
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bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
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bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten
Sommerferienwoche
Von der 8. Klasse Mittelschule kann Ihr Kind in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8
folgende Bedingungen erfüllt:
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bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
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bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten
Sommerferienwoche
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
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wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
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wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden
Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.